Mit Ihrer Zustiftung erhöhen Sie das zu erhaltende Grundvermögen der Stiftung Bayerisches Naturerbe. Im Gegensatz zur Spende dürfen diese Zuwendungen nicht sofort für ein Projekt ausgegeben werden, sondern verbleiben dauerhaft im Stiftungsvermögen; sie steigern indirekt unsere Erträge, die wir mit unserer Erfahrung und unserem Wissen dort einsetzen, wo sie die Natur in Bayern gerade am dringendsten braucht. Zustiftungen sind grundsätzlich in jeder Höhe möglich, wenn Sie diese ausdrücklich so bezeichnen. Ansonsten gehen wir bei Zuwendungen unter einem Betrag von 500 Euro davon aus, dass diese als Spende gedacht sind und zeitnah für die tägliche Arbeit des Naturschutzes verwendet werden sollen.
Zustiftungen können – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug – als Sonderausgabe von Ihrem zu versteuernden Einkommen im Rahmen der steuerlichen Höchstgrenzen abgezogen werden und vermindern so Ihre Steuerlast. Lesen Sie hier weiter unter dem Punkt „Steuern sparen“.
Thomas Kempf, Stiftungsvorsitzender:
„Sehr oft wählen unsere Unterstützer die Zustiftung. Da wir das Stiftungskapital erhalten müssen und nur mit den daraus resultierenden Kapitalerträgen arbeiten dürfen, ist damit ihre Zustiftung praktisch für ewig, sie kann nicht insgesamt für kurzfristige Projekte ausgegeben werden.“
Gerhard Koller, Vorstandsbeauftragter für Stiften & Erben
LBV - Landesgeschäftsstelle
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Stiftungskonto:
Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE79 7645 0000 0000 1800 18
BIC: BYLADEM1SRS