Gutes Geld fütterte man früher in sein Sparbuch und bekam so um die 3 % Zinsen pro Jahr. Ein Festgeldkonto bei der Bank brachte etwas mehr Rendite. Vorsichtige investierten langfristig in deutsche Bundesanleihen, jährlich wurde ihnen ein schöner Betrag gutgeschrieben. Heute gibt der Bundesfinanzminister für Bundesanleihen keine Zinsen mehr aus, im Gegenteil, er nimmt dem Anleger dafür Geld ab, dass er sein Erspartes bei der Bundesbank parken darf. Diesem Beispiel folgen immer mehr Banken, die für höhere Einlagen Gebühren verlangen, „Parkgebühren“ sozusagen. Ihr Geld wird auf diese Weise weniger; wofür es letztlich von der Bank eingesetzt wird, wissen Sie nicht. Für den einen oder anderen wird da der Safe unter dem Kopfkissen wieder aktuell – aber ist das auch sicher?
Wir von der LBV-Stiftung „Bayerisches Naturerbe“ möchten Ihnen aufgrund der vorstehend beschriebenen Lage das Stifterdarlehen näherbringen. Gehen wir davon aus, Sie besitzen Geld, Sie wollen dieses Geld aber noch nicht dauerhaft als Spende oder Zustiftung weggeben. Sie haben aber ein großes Herz für die Erhaltung der wundervollen bayerischen Natur, Ihre Bank gibt Ihnen keine Zinsen und an die Börse gehen wollen Sie nicht. Da bietet sich das Stifterdarlehen geradezu für Sie an.
Der Darlehensgeber, also Sie, stellt einen bestimmten Geldbetrag der Stiftung zinslos zur Verfügung. Wir legen dieses Geld an und verwenden die aus der Anlage des Darlehensbetrages erzielten Zinsen für die Verwirklichung unseres Stiftungszweckes. Wenn Sie Ihr Geld wieder für sich benötigen sollten, kündigen Sie das Darlehen mit einer zwischen uns vereinbarten Frist und bekommen es zurück. Als Sicherheit erhalten Sie von uns eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Sparkasse Mittelfranken-Süd. Eine Spendenbescheinigung gibt es in einem solchen Fall natürlich nicht, da Sie ja das Geld jederzeit zurückverlangen können. Aber der Ertrag der Anlage, abzüglich der Bürgschaftsgebühr der Bank, kommt dem Stiftungszweck zugute. Über unsere Tätigkeit informieren wir Sie durch unseren Stifterbrief oder persönlich am Telefon.
Sollten Sie das als Darlehen gewährte Geld endgültig nicht mehr benötigen, können Sie es jederzeit – ganz oder teilweise – in eine Zustiftung umwandeln. Dann erhalten Sie natürlich auch alle steuerlichen Vorteile. Oder Sie wenden in Ihrem Testament den Darlehensbetrag der Stiftung als Vermächtnis zu, falls Sie das Darlehen nicht bis zu Ihrem Tode gekündigt haben. Das könnten Sie aber auch schon so im Darlehensvertrag vereinbaren.
Dr. Rüdiger Dietel, Notar a.D., Stiftungsvorsitzender:
„Wer nichts für andere tut, tut nichts für sich“, wusste schon Johann Wolfgang von Goethe. Es gibt viele Möglichkeiten, Gutes zu tun und dabei doch noch die Kontrolle über das Vermögen zu behalten. Gerne informieren wir Sie bei Interesse näher über alle Details und senden Ihnen nach Absprache den Entwurf eines Darlehensvertrages zu. Nutzen Sie die Chance! Die bayerische Natur, zukünftige Generationen und natürlich unsere LBV-Stiftung sind Ihnen von Herzen dankbar.
Gerhard Koller, Vorstandsbeauftragter für Stiften & Erben
LBV - Landesgeschäftsstelle
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Stiftungskonto:
Sparkasse Mittelfranken-Süd
IBAN: DE79 7645 0000 0000 1800 18
BIC: BYLADEM1SRS