Fakten

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck ist es, zur Erhaltung der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten und der vielgestaltigen Landschaften in Bayern beizutragen. Bei allen Fördermaßnahmen arbeitet die Stiftung in enger Abstimmung mit dem LBV.

Rechtsform

Die Stiftung „Bayerisches Naturerbe“ ist eine "rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts“. Sie wurde am 30.April 2002 durch den LBV gegründet und mit Schreiben der Regierung von Mittelfranken am 10.Mai 2002 genehmigt. Die Stiftung ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung. Die Stiftung ist eine sogenannte „Ewigkeitsstiftung“. Das bedeutet, dass das gesamte Stiftungskaptial für immer erhalten werden muss. Im Gegensatz zur sogenannten „Verbrauchsstiftung“ dürfen das Stiftungskapital oder auch Teile hiervon nicht verbraucht, d.h. insbesondere nicht für den Stiftungszweck ausgegeben werden. Der Stiftungszweck wird ausschließlich über den Ertrag aus dem Stiftungsvermögen erfüllt (zusätzlich ggf. aus Spenden und Bußgeldern). Ein zeitliches Ende der Stiftung („Ewigkeitsstiftung“) ist in dem Statut nicht vorgesehen. Die Stiftung könnte nur durch einen staatlichen Hoheitsakt (Aufhebung, Insolvenz etc.) erlöschen. In diesem Falle geht das Vermögen der Stiftung an den LBV.

Aufsicht

Die Stiftung Bayerisches Naturerbe unterliegt regelmäßig einer Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der ordnungsgemäße Mittelverwendung.

  1. Die Einhaltung der Stiftungsvorschriften, insbesondere der ordnungsgemäßen Geldanlage und Mittelverwendung, unterliegt der Aufsicht durch die Regierung von Mittelfranken (Stiftungsaufsicht).
  2. Die ordnungsgemäße wirtschaftliche Betätigung der Stiftung wird überprüft durch das Finanzamt im Rahmen von regelmäßigen Steuerprüfungen.
  3. Die Bilanzen der Stiftung werden durch einen vereidigten Wirtschaftsprüfer einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt.

 

Verwaltungskosten

Die Kosten der Stiftung sind außerordentlich gering, da der gesamte Stiftungsvorstand ehrenamtlich tätig ist und - neben den Kosten der Wirtschaftsprüfung - nur eine geringe Kostenpauschale für Buchhaltung und Verwaltung durch den LBV anfällt.

Anlagerahmen

Das Stiftungsvermögen wird nach einem durch den Vorstand gefassten Anlagerahmen breit gestreut angelegt in Aktien, Anleihen und offenen Immobilienfonds. Das feste Stiftungskapital ist sicher und gewinnbringend anzulegen. Dies erfolgt durch eine breite Streuung in verschiedenen Anlageklasssen (assets). Die Stiftung Bayerisches Naturerbe legt bis zu max. 30% des Vermögens in Aktienfonds an, das Restvermögen in Anleihenfonds (Staatsanleihen, Unternehmensanleihen), direkten Immobilien und Immobilienfonds. Die Stiftung Bayerisches Naturerbe sorgt dafür, dass das Stiftungskapital nach Maßgabe der drei wesentlichen Aspekte – Sicherheit, Rentabilität und Verfügbarkeit – angelegt wird und garantiert die satzungsgemäße Mittelverwendung.

Unterstiftungen

Die Stiftung ist zur Zeit Treuhänder von 10 unselbständigen Unterstiftungen, die nach ihrem Stiftungszweck Natur- und Artenschutzprojekte unterschiedlichster Art in allen Teilen von Bayern fördern. 

Ihr direkter Ansprechpartner:

Gerhard Koller, Vorstandsbeauftragter für Stiften & Erben

Telefon: 0 91 74 / 47 75 - 70 10

Mobil: 0 17 1 / 68 63 115

Email: gerhard.koller@lbv.de

LBV - Landesgeschäftsstelle

Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein

Stiftungskonto:

Sparkasse Mittelfranken-Süd

IBAN: DE79 7645 0000 0000 1800 18

BIC: BYLADEM1SRS

 

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